Wann kann ich kostenlos abschleppen lassen.
Sobald Ihr Privatparkplatz oder Ihr Grundstück widerrechtlich von einem Falschparker beparkt wird. Auch wenn Ihre Ein- oder Ausfahrt zugeparkt ist, so dass Sie nicht mehr auf Ihren Parkplatz oder Ihr Grundstück fahren können, haben Sie das Recht den Falschparker abschleppen zu lassen. Der Abschleppdienst München ist ihnen in jeder dieser Situationen,schnell und unbürokratisch behilflich.
Ihre Vorteile auf einem Blick!
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Wir entfernen den Falschparker innerhalb von nur 30 Minuten.
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Sie müssen nicht in Vorkasse treten
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Keinen Verwaltungsaufwand, da wir die Kosten direkt mit dem Falschparker abrechnen.
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Innerhalb von nur 1 bis 2 Abschleppmaßnahmen, meiden Falschparker Ihre Stellfläche.
Das Recht auf Ihrer Seite
Der Bundesgerichtshof hat entschieden. BGH Urteil vom 02 Dezember 2011 – Az. V ZR 30/11
Der Bundesgerichtshof qualifiziert ein widerrechtlich abgestelltes Fahrzeug auf einem Privatparkplatz oder Privatgelände als Beeinträchtigung des unmittelbaren Besitzes. Aus diesem Grund sind Sie berechtigt, dass Fahrzeug abschleppen zu lassen, auch wenn noch weitere Stellflächen auf dem Gelände zum parken Ihres Fahrzeugs vorhanden sind.
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So einfach geht`s
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Ihr Parkplatz oder Grundstück ist widerrechtlich blockiert oder zugeparkt.
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Rufen Sie uns an, wir kommen sofort, und entfernen das widerrechtlich abgestellte Fahrzeug.
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Vor dem verladen wird ein detailliertes Schadensprotokoll von den bereits vorhandenen Schäden am Fahrzeug erstellt.
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Wir informieren die Polizei über den Abschleppvorgang und über die Adresse der Verwahrung des Fahrzeugs, so dass der Parksünder erfährt, wo sein Fahrzeug zur Abholung bereit steht.
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Sie unterzeichnen uns den Abschleppauftrag sowie eine Abtretungserklärung der entstanden Kosten. Somit müssen Sie nicht in Vorkasse gehen, und wir fordern das Geld direkt vom Falschparker ein.
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Sie als Auftraggeber müssen nicht in Vorkasse gehen und es entsteht für Sie kein Verwaltungsaufwand.
Abschleppdienst München
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